Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 28. Januar 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Bauteil A, 2. Obergeschoss, Saal 202 öffentlich versteigert werden:
4 Eigentumswohnungen + Kellerraum
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 26.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 28.01.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 13/22
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: 4 Eigentumswohnungen + Kellerraum
Laut Wertgutachten teilweise erstellt ohne Innenbesichtigung handelt es sich um 4 Eigentumswohnungen -Wohnfläche jeweils ca. 61 qm- im Mehrfamilienwohnhaus Feldhauser Straße 129, 45896 Gelsenkirchen-Buer (Stadtteil Scholven) jeweils mit 1 zugehörendem Kellerraum, Ursprungsbaujahr 1929, Bewertungsbaujahr 1968. Zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehören insgesamt 3 Wohnhäuser mit 18 Einheiten (Feldhauser Str. 127,129 und Xantener Str. 2). Laut Bauzeichnung sind die Wohnungen je aufgeteilt in Diele, Bad, Küche, 2 Zimmer. Die Wohnungen Nr. 13 im Erdgeschoss links und die Wohnung Nr. 14 im Erdgeschoss rechts wurden mit einem Durchbruch offensichtlich ohne Genehmigungen verbunden und zu einer Wohnung vereinigt (Größe: ca. 122 qm), ebenso die beiden Wohnungen Nr. 17 (links) und Nr.18 (rechts) im 2. Obergeschoss; ggfls. muss ein Rückbau erfolgen. Das Objekt (Haus Nr. 129 und Haus Nr. 127) wurde von der Stadt Gelsenkirchen für unbewohnbar erklärt und versiegelt, zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit wurde ein Wert in Höhe von 195.200,00 € angegeben, zzgl. Herstellung der Bewohnbarkeit Gemeinschaftseigentum i.H.v. 19.600,00 €. Eine Wohnungseigentümerverwaltung ist nicht vorhanden. Extrem hoher Instandhaltungsstau und Bauschäden liegen vor, der Garten ist verwildert und vermüllt. Zu den Wohnungen 13 und 14 gehört je ein Sondernutzungsrechte an einem Pkw-Stellplatz, diese Plätze sind aber insgesamt nicht vorhanden. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird dringendst angeraten.
Einzelverkehrswerte:
a) Wohnung Nr. 13 (Blatt 23614): 7.000,00 €
b) Wohnung Nr. 14 (Blatt 23615): 7.000,00 €
c) Wohnung Nr. 17 (Blatt 23618): 6.000,00 €
d) Wohnung Nr. 18 (Blatt 23619): 6.000,00 €
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Lage
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