Ein Makler kennt das Marktgeschehen sehr gut. Sie sollten diese Quelle nicht ungenutzt lassen. Er hat in der Regel bereits einen Grundstock an Angeboten, aus dem Sie einen ersten Überblick gewinnen können. Außerdem können Sie dort umfangreiches Material über die einzelnen Objekte erhalten, was Ihnen unter Umständen viele enttäuschende Besichtigungstermine wegen unklarer Inserate in den Tageszeitungen erspart. Kontaktieren Sie zur Information ruhig erst einmal mehrere Makler, bei denen Sie Ihre Adresse mit Ihren Wünschen hinterlassen sollten. Bekommt der Makler ein passendes Objekt, wird er Sie darüber informieren.

Wie finden Sie den richtigen Makler?

Fragen Sie Bekannte und Verwandte nach deren Empfehlungen. Orientieren Sie sich an den Angeboten und Gesuchen der Firmen in der Zeitung. Hieraus lässt sich oft eine Spezialisierung erkennen. Stellen Sie Fragen, die Ihnen persönlich wichtig erscheinen, wenn Sie eine Geschäftsbeziehung aufbauen möchten. Beachten Sie:

  • Wie gut ist der Makler erreichbar?
  • Treffen Sie oft nur den Anrufbeantworter an, kann Ihnen eine andere Person Auskunft geben oder ist Ihr Makler jederzeit über Handy erreichbar?
  • Sind alle wichtigen Angaben zum Objekt vorhanden?
  • Hat der Makler alle notwendigen Unterlagen bei der Besichtigung dabei?
  • Welche Referenzen kann der Makler vorweisen?

Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen. Sie werden schnell feststellen, wie gut Sie sich aufgehoben fühlen und wie sehr man um Ihre Wünsche bemüht ist. Bedenken Sie jedoch, dass auch der beste Makler sich nur an dem orientieren kann, was der Markt hergibt.

Immobilienabteilung der Bank

Ferner wird auch Ihre Hausbank über eine Immobilienabteilung verfügen. Achten Sie auf den Aushang in der Filiale und fragen Sie gezielt nach. Der Vorteil hier ist, dass alles rund um den Immobilienkauf, von der Vermittlung über die Versicherungen bis hin zur Finanzierung aus einer Hand angeboten werden kann. Das kann einen bedeutenden finanziellen Vorteil darstellen und vor allem die Finanzierung beschleunigen: Nicht nur, dass Sie als Kunde bekannt sind, auch hat die Bank bereits alle Informationen über die Immobilie.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für einen Makler richten sich nach den Aufgaben, mit denen Sie ihn beauftragen. Denn neben der reinen Suche, dem Verkauf und der Vermittlung von Käufer und Verkäufer, umfasst das Aufgabengebiet:

  • Begutachtung und Preisfindung der Immobilie
  • Erstellung eines Exposés
  • Besichtigung mit Interessenten
  • Begleitung der Preisverhandlungen
  • Prüfung und Hilfe bei der Finanzierung
  • Kaufvertragsvorbereitung und notarielle Abwicklung.

Die reinen Vermittlungskosten für einen erfolgreichen Verkauf liegen in der Regel bei 3,48 - 6,9 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Neben der Suche und Vermittlung, ist die Betreuung der notariellen Abwicklung wohl der interessanteste Aspekt, warum Sie einen Makler zu Rate ziehen sollten. Um nicht im Dschungel von Paragraphen und Regelungen den Überblick zu verlieren, bedarf es Erfahrung.

Der Makler kennt die Abläufe beim Notar und oftmals auch den Notar selbst. Er sorgt für alle notwendigen Unterlagen und Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluss.

Er kümmert sich um die Terminvereinbarung mit dem Verkäufer und dem Notar und reicht bei diesem die Unterlagen ein. Fragen, die sich Ihnen beim Lesen des Kaufvertrags stellen, sollte der Makler kompetent erklären können. In der Regel ist er auch bei der Unterzeichnung des Vertrages anwesend und in der Lage, Sie bis zum Schluss zu beraten.

Nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Makler seine Aufgabe erfüllt und die Bezahlung steht an. Manche verlangen die Begleichung der Provision direkt beim Notar in bar oder per Scheck. Wie jede andere Dienstleistungsfirma kann auch Ihr Makler eine Zahlungsfrist von 1 - 2 Wochen einräumen. Klären Sie diesen Punkt unbedingt zur rechten Zeit.

Achtung: Es kann durchaus vorkommen, dass ein Objekt von zwei Maklern betreut und Ihnen gleichzeitig angeboten wird. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt vom Verkäufer eine sog. Freihalteerklärung geben. Diese Erklärung verhindert, dass Sie die Maklergebühr im Abschlussfall doppelt entrichten müssen.