Maßnahmen, die das Gebäude vor schädlichen Einwirkungen schützen, welche zu Bauwerksschäden führen können, werden als Bautenschutz bezeichnet.

Schallschutz

Alle Maßnahmen zur Verringerung der Luft- und Körperschallübertragung gehören zum Schallschutz. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. In der DIN 4109 sind die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau festgelegt. Mit dem Schallschutz in Wohnräumen befasst sich die VDI Richtlinie 4100.

Wärmeschutz

Im Winter dient der Wärmeschutz als Vorbeugung gegen das Schimmelwachstum. Dazu muss sichergestellt werden, dass der Taupunkt nicht innerhalb der Wand liegt. Dies ist dann der Fall wenn die relative Luftfeuchte an der Bauteilsoberfläche 85% nicht übersteigt. Im Winter dient der Wärmeschutz auch der Minimierung des Wärmeverlustes.

Im Sommer dient der Wärmeschutz dem Schutz der Räume vor Aufheizung durch Sonneneinstrahlung. Dies sollte aus energetischen Gründen möglichst ohne Klimaanlagen erreicht werden. Mögliche Maßnahmen sind der Einbau von Markisen, Infrarot-Reflexion der Glasscheiben, Sonnenschutzfolien und eine erhöhte Luftwechselrate bei kühlerer Außenluft.

Feuchteschutz

Dem Feuchteschutz dienen alle Maßnahmen, die das Gebäude vor den Einwirkungen von Wasser und Feuchtigkeit schützen. Der Mindestschutz erfolgt gegen nicht drückendes Wasser und dazu werden zum Beispiel Bitumendickbeschichtungen oder auch flexible mineralische Dichtschlämme eingesetzt. Eine Abdichtung gegen drückendes Wasser kann durch eine weiße Wanne oder ein anderes für drückendes Wasser zugelassenes Abdichtungssystem erfolgen.

Brandschutz (siehe auch Begriffserklärung Brandschutz)

Alle Maßnahmen, die einer Entstehung von Bränden und der Verbreitung von Rauch und Feuer entgegenwirken, versteht man als Brandschutz. Baulicher Brandschutz, anlagetechnischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz zählen zum vorbeugenden Brandschutz. Der abwehrende Brandschutz ist die Aufgabe der Feuerwehr.