Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (14 insgesamt)

Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
31246 Ilsede

Amtsgericht Peine:
07 K 15/23
Versteigerungstermin:
09.04.2024, 08:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
31228 Peine

Amtsgericht Peine:
07 K 26/21
Versteigerungstermin:
09.04.2024, 10:00 Uhr
Wohn- und Geschäftshaus ZVG

Wohn- und Geschäftshaus

Zwangsversteigerung in
31224 Peine

Amtsgericht Peine:
07 K 34/22
Versteigerungstermin:
16.04.2024, 08:30 Uhr
Grundstück ZVG

Grundstück

Zwangsversteigerung in
31228 Peine

Amtsgericht Peine:
07 K 26/22
Versteigerungstermin:
16.04.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts 4.Überweisung der Sicherheit auf folgendes vom Gericht angegebene Konto:

Norddeutsche Landesbank Hannover SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX IBAN: DE 40 2505 0000 0106 0239 63

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht