Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (10 insgesamt)

Zwei- bis Dreizimmerwohnung ZVG

Zwei- bis Dreizimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
66111 Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken:
48 K 80/22
Versteigerungstermin:
25.04.2024, 09:00 Uhr
1-Zimmerwohnung ZVG

1-Zimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
66111 Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken:
48 K 4/22
Versteigerungstermin:
29.04.2024, 08:45 Uhr
Zweifamilienhaus ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66280 Sulzbach/Saar

Amtsgericht Saarbrücken:
48 K 49/23
Versteigerungstermin:
16.05.2024, 09:00 Uhr
Mehrfamilienhaus ZVG

Mehrfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66299 Friedrichsthal

Amtsgericht Saarbrücken:
48 K 97/22
Versteigerungstermin:
27.05.2024, 08:45 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene, folgende Konto:

Gerichtskasse Saarbrücken IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68 BIC/SWIFT: PBNKDEFF590

oder 4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht